*Auf Grund des reglementierten Steuerberatungsgesetzes in Deutschland werden entsprechend § 8 Abs. 4 StBerG die von uns verwandten Begriffe Buchhaltung, Buchführung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Abrechnung ersetzt. Die angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr.4 StBerG das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen.
10:00 - 17:00
10:00 - 14:00
Geschlossen
Copyright © Webdesign KSC AGENCY BERLIN